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Online-Datenschutz: 8 Tipps für das Teilen von Bildern und Videos


Längst ist es Normalität, Bilder und Videos auf Facebook, Instagram, WhatsApp und Co. mit der Welt zu teilen. Doch gerade aufgrund der Leichtigkeit und Geschwindigkeit, mit der Inhalte veröffentlicht werden können, empfiehlt es sich die grundsätzlichen Gesetze und Regeln im Umgang mit Bildern und Videos zu kennen. Denn tatsächlich sind diese sogenannte ‚personenbezogene Daten‘ und damit durch die Gesetze zum Schutz der Privatsphäre geschützt – auch in den sozialen Netzwerken.

Wir haben für Sie deshalb 8 Grundregeln zusammengestellt, die Sie beim Posten von Bildern und Videos im Internet beachten sollten, um Ihre Online-Privatsphäre zu schützen und um mögliche Probleme zu vermeiden.

  1. Zunächst gilt es festzuhalten, dass der Spruch „das Internet vergisst nie“ seine Berechtigung hat. Zumindest kann es enorm schwierig sein, einmal gepostete Inhalte wieder restlos zu beseitigen. Diese können kopiert, geteilt und anderweitig vervielfältigt werden, ohne dass Sie die Kontrolle behalten können.
  2. Fotos und Videos sind in der Regel personenbezogene Daten. Diese unterliegen dem Datenschutzgesetz. Um Bilder von jemandem in den sozialen Netzwerken zu posten, ist daher die Zustimmung der fotografierten/gefilmten Person erforderlich. Mit der Veröffentlichung darf weder die Ehre noch der Anstand der Person beeinträchtigt werden.
  3. Besondere Vorsicht ist immer dann geboten, sollten Kinder auf dem Material zu sehen sein. Diese Bilder können in die Hände böswilliger Personen gelangen. Fotos von Kindern dürfen daher nur mit Zustimmung eines Elternteils veröffentlicht werden. Empfehlenswert ist es, das Gesicht des Kindes unkenntlich zu machen oder solche Beiträge nur mit einem ausgesuchten Personenkreis, zum Beispiel mit engen Freunden, zu teilen.
  4. Das Fotografieren von Fremden im öffentlichen Raum ist auch ohne deren Zustimmung erlaubt, wenn ein öffentliches Interesse an der Information besteht, wenn es sich um eine bekannte Person handelt, wenn die Aufnahme wissenschaftlichen, pädagogischen oder kulturellen Zwecken dient oder wenn die fremde Person bei der Aufnahme nicht im Vordergrund steht, etwa bei einer Landschaftsaufnahme.
  5. Eine Veröffentlichung von Bildern und Videos mit Nennung des Vor- und Nachnamens sollte wohl überlegt sein. Tun Sie dies in jedem Fall nur mit dem Einverständnis der abgebildeten Person.
  6. Vermeiden Sie es, sehr detaillierte Fotos von Reisen in öffentlichen Netzwerken zu veröffentlichen. Diebe könnten von Bildern beispielsweise Ihres Flugtickets genau erfahren, dass Sie verreist sind, und diese Gelegenheit für einen Diebstahl nutzen.
  7. Wurde ein Foto von Ihnen ohne unsere Zustimmung veröffentlicht, haben Sie das Recht dieses Löschen zu lassen. Kontaktieren Sie dafür zunächst den Autor des Beitrags, gegebenenfalls auch die Betreiber des sozialen Netzwerks.
  8. Es hilft, wenn Sie sich vor der Veröffentlichung von Bildern und Videos Gedanken darübermachen, mit wem genau Sie diese teilen möchten. Die meisten sozialen Netzwerke bieten Möglichkeiten den Empfängerkreis einzuschränken und so die Privatsphäre zu schützen.

Vielleicht haben Sie sich beim Lesen dieses Beitrags ein paar Mal dabei erwischt, wie Sie über manche Aspekte zum ersten Mal richtig nachgedacht haben. Datenschutz wird häufig sehr stiefmütterlich behandelt und solange wir nicht ins Visier von Kriminellen kommen bleibt unser eher sorgloser Umgang mit unseren Daten auch folgenlos. Besser ist es aber, wenn Sie sich im Vorfeld schon Gedanken machen, um unangenehme Situationen vermeiden zu können. Für einen noch besseren Schutz ist SICURNET eine gute Wahl. So können Sie die Verbreitung Ihrer persönlichen und finanziellen Daten im Internet kontrollieren.