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Sharenting: Wenn Eltern die Privatsphäre Ihrer Kinder verletzen


Schöne Momente werden gerne mit Freunden und Familie geteilt. So weit so normal in unseren durch Social Media und Co. vernetzten Zeiten. Wenn aber das lustige Bild des Sohnes vom Kindergeburtstag oder eine besondere Erinnerung vom Urlaub mit der Tochter am Meer geteilt werden, birgt das einige Risiken und Gefahren, die Eltern kennen sollten, wenn sie Bilder und Videos ihrer Kinder teilen möchten. Heute geht es im Blog darum, was Sie über ‚Sharenting‘ wissen sollten.

Was ist Sharenting?

Der von amerikanischen Medien geprägte Begriff ‚Sharenting‘ beschreibt das Teilen von Kinderbildern und –Videos im Internet. Abgeleitet wird das Wort von dem englischen „to share“ – „teilen“ und „parenting“ – „Elternsein“ / „Kindererziehung“.

Soziale Medien wie Facebook, Instagram oder WhatsApp haben das Teilen von besonderen Momenten einfach gemacht wie nie. Mit wenigen Klicks können über Funktionen wie die Story oder Gruppenchats direkt mehrere Menschen erreicht und auf den neuesten Stand gebracht werden. Dabei scheint das Teilen von Kinderbildern und –videos geradezu exponentiell zuzunehmen. In den USA wurden einer Studie zufolge bereits 2010 über 90% der Zweijährigen von Ihren Eltern online präsentiert. Oft schon beginnend mit den ersten Ultraschallbildern noch vor der Geburt. (Quelle) Ein Spannungsfeld zwischen der Veröffentlichungsfreiheit der Eltern und dem Recht auf Privatsphäre der Kinder. Gerade weil das Teilen so kinderleicht geworden ist, ist es besonders wichtig, dass Eltern die bestehenden Risiken kennen und berücksichtigen.

Was sind mögliche Risiken und Gefahren von Sharenting?

Zunächst: Auch Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre, welches ernst zu nehmen ist. Eltern haben die Verpflichtung, diesem Recht nachzukommen. Sobald die Kinder reif genug sind, spätestens mit 14 Jahren, müssen diese um Einverständnis gefragt werden, bevor Bilder geteilt werden.

In der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) gibt es ein Recht auf „Vergessenwerden“. Das bedeutet, dass geteilte Inhalte restlos gelöscht werden. In der Realität läuft dieses Recht aber ins Leere, denn sind Bilder und Videos einmal hochgeladen, haben wir es nicht mehr in der Hand, was mit diesen Aufnahmen passiert. Mit Screenshots oder durch herunterladen können Bilder und Videos jederzeit gesichert werden. Und auch darüber hinaus ist ein restloses Löschen nicht immer möglich, was man sich unbedingt vor dem Hochladen bewusstmachen sollte. (Quelle)

Darüber hinaus gibt es leider immer wieder Missbrauch mit geteilten Bildern und Videos. Gerade wenn die Kinder älter werden, können Kinderbilder von Mitschülern für Mobbing verwendet werden. Bildmanipulation ist mit moderner Software für jedermann möglich, wodurch Bilder jederzeit in einen anderen Kontext gestellt werden können. Besonders schlimm ist es, wenn Bilder und Videos für sexualisierte Zwecke missbraucht werden. Seiten, die Kinderbilder in einen sexualisierten Kontext stellen und verbreiten sind leider eine reale Gefahr. (Quelle)

Auch das Teilen in geschlossenen Gruppen kann Risiken beinhalten. Denn selbst wenn Sie darauf achten, die Fotos und Videos nicht an anderer Stelle zu verbreiten – längst nicht jeder ist für das Thema sensibilisiert und könnte die Inhalte jederzeit weiterleiten und den Empfängerkreis damit stark erweitern.

Wie können die Risiken von Sharenting minimiert werden?

Für bestmögliche Privatsphäre und Schutz der Kinder sollte das Teilen von Kinderbildern auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Auch sollten keinerlei personenbezogene Daten des Kindes im Zusammenhang mit dem Bildmaterial preisgegeben werden. Das bedeutet, dass anhand des Fotos nicht ableitbar sein soll, um wen es sich handelt. Namensschilder auf dem Foto oder die Nennung des Namens oder anderer personenbezogener Daten in einem Video sollten vermieden werden. Selbiges gilt für Details auf Bildern, die Rückschlüsse zum Kind zulassen. Etwa wenn die Schule, der Kindergarten oder das Wohnhaus eindeutig erkennbar zu sehen sind. Stalker könnten anhand dieser Informationen herausfinden, wo sich das Kind bewegt. Neben den Inhalten die auf dem jeweiligen Bildmaterial zu sehen sind, sollte auch der Kontext berücksichtigt werden, in dem Sie Bilder teilen. Das meint zum einen die Informationen, die durch Kommentare, Bildunterschrift oder Verlinkungen zusätzlich zum Bild gegeben werden. Zum anderen aber auch, welche Nutzergruppe das Bild oder Video erhalten soll. Treffen Sie mithilfe der Privatsphäre-Einstellungen des jeweils verwendeten Dienstes bestmögliche Vorkehrungen, um den Empfängerkreis einzuschränken. Zudem können Sie mit den empfangenden Personen ihre klaren Erwartungen kommunizieren, dass Bilder und Videos nicht weitergegeben werden sollen. Eine Sensibilisierung kann hier das Risiko einer unkontrollierten Verbreitung sehr senken. Laden Sie keinesfalls Bilder hoch, die das Kind in ungünstigen Posen oder mit nacktem (Ober-)Körper abbilden. Sollten neben eigenen Kindern noch weitere Kinder auf dem Bild oder Video zu sehen sein sollten deren Gesichter in Absprache mit deren Eltern verpixelt werden. (Quelle)

Beherzigen Sie am besten immer die einfache Grundregel, dass Sie nur online posten sollten, was Sie auch öffentlich im „echten Leben“ mit anderen teilen würden.